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Seitentitel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.02.2024)
 

Gasthaus "Zum eisernen Adler"

Schrampf OG

Lilla und Gerhard Schrampf

Dorfgraben 10, 7562 Zahling

www.zumeisernenadler.com

Email: fa.schrampf@gmail.com
 

1. GELTUNGSBEREICH UND SALVATORISCHE KLAUSEL
 

1.1.
Ein Teilnehmer der von der Schrampf OG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführten

Veranstaltung anerkennt mit Buchung der Veranstaltung, spätestens jedoch bei Betreten der

Gaudiparkanlage, die jeweils gültigen AGBs für sich und in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter

auch für den Vertretenen als gültig und rechtsverbindlich an. Die AGBs sind auf der Homepage des

Freizeitparkbetreibers (www.zumeisenenadler.at; im Folgenden die „Homepage“) abrufbar, werden

jeweils vor der verbindlichen Buchung der Veranstaltung mit dem Angebot an die Teilnehmer

versendet sowie zusätzlich im Eingangsbereich des Gaudi-Parks zur Einsicht ausgehängt. Ausschließlich

diese AGBs (in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und veröffentlichten Fassung)

gelten für das gesamte Vertragsverhältnis aus den Veranstaltungsverträgen. Andere bzw

entgegenstehende AGBs des Teilnehmers werden nur dann wirksam, sofern sie ausdrücklich schriftlich

anerkannt und als gültig vereinbart wurden. Sofern Bedingungen in Veranstaltungsangeboten diesen

AGBs widersprechen, so gehen die Bedingungen der Veranstaltungsangeboten diesen AGB vor.

Sofern die Korrespondenz des Veranstalters mit den Teilnehmern über einen Bevollmächtigten bzw

Vertreter einer ganzen Teilnehmergruppe geschieht, so ist dieser Stellvertreter der Teilnehmergruppe

verpflichtet diese AGB den Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen und haftet dem Veranstalter für die

Einhaltung dieser Bestimmung.
 

1.2.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam, nichtig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar

sein, so gilt der Vertrag bzw die AGB mit den übrigen Bestimmungen weiter. Anstelle der unwirksamen,

nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im

Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer

wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht

durchsetzbaren Bestimmung(en) entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.
 

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND PLANUNG
 

2.1
Die vom Veranstalter an die Teilnehmer übermittelten Angebote sind freibleibend und

unverbindlich. Der Veranstalter reserviert keine Veranstaltungstermine für Teilnehmer, die nicht

verbindlich gebucht werden, aus diesem Grund könnten lediglich angebotene, noch nicht

angenommene, Termine jederzeit an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden.
 

2.2.
Der Vertragsabschluss sowohl mündlich (dh auch fernmündlich) als auch schriftlich (zB per Email)

möglich, sofern die Willenserklärungen der Vertragspartner ausdrücklich aus der Mitteilung

hervorgehen. Bei der Inanspruchnahme mehrerer Leistungen durch den Teilnehmer, kommt über jede

einzelne Leistung ein eigener Vertrag zustande.
 

2.3.
Steht der Veranstalter mit einem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB

auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für

Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart

werden.
 

2.4.
Bei den Veranstaltungen handelt es sich stets um solche, die nach Kundenspezifikationen und

Teilnehmeranzahlt erbracht werden oder eindeutig auf die Bedürfnisse der Teilnehmergruppen

zugeschnitten sind. Die Veranstaltungsplanung (Spielauswahl und -gestaltung, Speisenplangung,

Festlegung der Anzahl der Teilnehmer, Teilnehmeralter, etc) werden zumindest 14 Tage vor

Veranstaltungsbeginn
 

2.5.
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt und schriftlich

abgegeben wurden. Weiters sind Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom

Kunden bzw den Teilnehmern gewünschte Detailaufstellungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei

Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge ist der

Veranstalter 1 Monat ab Abgabedatum gebunden. Liegt zwischen Preis-Bekanntgabe und

Leistungsausführung mehr als ein Monat, so ist der Veranstalter berechtigt, zwischenzeitig

eingetretene Preis-Erhöhungen, die beispielsweise durch Energiekosten- und

Produktpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend zu überw.lzen.
 

2.6.
Eine Exklusivreservierung sichert dem Kunden die gesamte Veranstaltungsstätte für die Dauer der

Veranstaltung zur Alleinnutzung, wofür eine Mietpreispauschale verrechnet wird.

Exklusivreservierungen sind ausdrücklich zu vereinbaren.
 

2.7.
Wird lediglich die Veranstaltungsstätte gemietet, so wird dafür ein eigener Mietvertrag errichtet

und gelten gesonderte AGB für die Miete.
 

3. LEISTUNGEN
 

3.1.
Der Veranstalter erbringt Dienstleistungen, die auf die Kundenwünsche und

Kundenspezifikationen zugeschnitten sind und hat das Recht, fachlich geeignetes Personal zur

Leistungserbringung frei zu wählen bzw. auszutauschen. Die Leistungserbringung durch eine

bestimmte Person wird nicht Vertragsinhalt. Für den Fall eines unvorhersehbaren Personalausfalles

des Veranstalters (wie etwa Unfall, Krankheit, sonstige Verhinderung etc.) behält sich dieser die

Verschiebung von Leistungen vor.
 

3.2.
Geländezutritt oder die Benützung von Spielen bzw Geräten im Veranstaltungs- und Aktivbereich

für Gäste, die nicht am Aktivprogramm bzw der Veranstaltung teilnehmen, ist nicht gestattet!
 

3.3.
Die zu erbringende Leistung entspricht dem vom Kunden angenommenen und zuvor vom

Veranstalter gelegten Angebot, es sei denn es wäre einvernehmlich eine Abweichung vereinbart.

Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden,

teilt der Veranstalter dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte

Vertragsinhalt nicht oder nur unwesentlich berührt wird, bildet dieser Grund für den Kunden kein

Rücktrittsrecht.
 

3.4.
Das Speiseangebot unterliegt saisonalen Veränderungen. Sollten bestimmte Gerichte

vorübergehend nicht verfügbar sein, ist es dem Veranstalter gestattet, die Speisen gegen gleichwertige

Speisen zu ersetzten. Speiseangebote sind unverbindliche Vorschläge des Veranstalters, die gerne – je

nach Verfügbarkeit – auf Kundenwünsche angepasst werden.
 

3.5.
Bei der Planung von Anreisezeit und Veranstaltungsbeginn wird vom Veranstalter gerne auf die

Kundenwünsche Rücksicht genommen. Sind diese Zeiten dann fixiert, so kann die Veranstaltung samt

dem gebuchten Programm nur dann vollständig im vereinbarten Zeitrahmen durchgeführt werden,

sofern eine pünktliche Anreise der Kunden erfolgt. Verfrühte Anreisen oder Verspätungen, die über

die Dauer von 15 Minuten hinausgehen sind dem Veranstalter rechtzeitig bekannt zu geben.
 

3.6.
Sollten Leistungen aus Gründen, die vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht oder nicht zur

vereinbarten Zeit erbracht werden (können), ist der Kunde berechtigt, diese zu einem späteren

Zeitpunkt zu konsumieren, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Sollte der Veranstalter nicht in der

Lage sein, dem Kunden die Inanspruchnahme dieser Leistungen binnen acht Wochen ab dem

ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu ermöglichen, ist der Kunde berechtigt, schriftlich

vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

Wenn der Vertrag mehrere Teilleistungen (z.B. Einheiten) umfasst, ist nur ein Teilrücktritt in Bezug auf

die von der Nichtverfügbarkeit betroffenen Leistungen zulässig.

Dieses Rücktrittsrecht gilt jedenfalls nicht, sofern und solange der Veranstalter aufgrund von

Umständen höherer Gewalt oder deren Auswirkungen (z.B. eingeschränkte Verfügbarkeit von

Personal) oder durch behördliche Anordnung an der Erbringung der Leistungen gehindert ist oder dem

Veranstalter dies wirtschaftlich unzumutbar ist.
 

4. WETTER & HÖHERE GEWALT
 

4.1.
Veranstaltungen können wetterunabhängig durchgeführt werden. Sollten bestimmte Spiele bzw

Programmpunkte aufgrund extremer Witterung nicht durchführbar sein, ist es dem Veranstalter

gestattet, diese gegen gleichwertige Spiele bzw andere Programmpunkte unter Abzug eines

entsprechenden Preisnachlasses zu ersetzten.
 

4.2.
Im Falle einer Schließung bzw eines Entfalls der gebuchten Veranstaltung aufgrund von

Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen (z.B. Naturkatastrophen,

Pandemien, Behördliche Schließungen, außerordentlich extreme Wetterverhältnisse, andere Fälle

höherer Gewalt oder außerordentlicher Zufälle) wird dieser von seiner Pflicht zur Einhaltung des

Termins befreit, die Leistungen auf einen angemessenen Zeitpunkt nach Wegfall des Hindernisses

verschoben und wird dem Kunden, mit dem ein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen ist, eine

Ersatzleistung ausnahmslos nur in Form eines Gutscheines gewährt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
 

5. PFLICHTEN DES KUNDEN
 

5.1.
Bei der Terminvereinbarung/Buchung der Veranstaltung sind wahre und vollständige Angaben zu

machen; diese sind durch selbständige Anpassung oder Mitteilung an den Veranstalter aktuell zu

halten.
 

5.2.
Der Kunde hat die Teilnehmerzahl bereits bei Vertragsabschluss anzugeben. Die vom Veranstalter

erstellten Angebote sowie Programme und Leistungen ergeben sich aufgrund der Angaben des Kunden

über die Teilnehmerzahl, für welche die Leistungen zugeschnitten wird und dem Veranstalter für

sämtliche Kalkulationen dient.

Die endgültige Teilnehmerzahl muss längstens 7 Tage vor der geplanten Anreise explizit bestätigt

werden, anderenfalls der Veranstalter die letzte vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmerzahl zur

Planung und Verrechnung heranzieht. Unterschreitet in der Folge die tatsächliche Teilnehmerzahl jene,

die zur Planung und Berechnung herangezogen wurde, wird dennoch die volle Auftragssumme, welche

aufgrund der zuletzt bekanntgegebenen Teilnehmerzahl berechnet wurde, in Rechnung gestellt.


5.3.
Der Kunde hat Instruktionen bzw. Anweisungen durch den Veranstalter oder von diesem

eingesetzten Personal, in Bezug auf die Leistungen, z.B. in Form von mündlichen oder schriftlichen

Unterweisungen zu befolgen und zu berücksichtigen, widrigenfalls er das Risiko deren Nichtbefolgung

trägt. Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung oder die Aktivitäten für den betreffenden

Teilnehmer sofort abzubrechen und des Geländes zu verweisen.


5.4.
Die Veranstaltungen sind für Kunden in einem guten gesundheitlichen Allgemeinzustand

ausgerichtet und bestimmt. Die Leistungen umfassen nicht die Prüfung der körperlichen, psychischen

oder sonstigen Eignung des Kunden für die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Die

Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt daher stets auf eigenes (gesundheitliches) Risiko und auf

eigene Verantwortung des Kunden.

Vor der Inanspruchnahme von Leistungen ist gegebenenfalls ein (Fach-)Arzt zu konsultieren. Bei

Vorerkrankungen (insbesondere bei Allergien, Stoffwechselerkrankungen, Herz- bzw.

Kreislauferkrankungen sowie Lungen- oder Atemwegserkrankungen), oder bei Schwangerschaft

dürfen die Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Unbedenklichkeit der

Inanspruchnahme ärztlich bescheinigt wurde. Bei auftretenden Beschwerden sind die Leistungen

unverzüglich durch den Kunden abzubrechen.


5.5.
Das Mitbringen und Konsumieren von eigenen Speisen und Getränken am Veranstaltungsort ist,

außer im Fall der ausdrücklichen Absprache mit dem Veranstalter, untersagt. Gerne werden für das

Mitbringen von Torten und Mehlspeisen im Rahmen einer Veranstaltung für „geschlossene

Gesellschaften“ Ausnahmegenehmigungen erteilt.


6. RÜCKTRITTSRECHT & STORNO


6.1.
Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn

1.
der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers

an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

2.
für den der Verbraucher unter den in Z. 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,

3.
der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel

geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den

Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des

Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell

angesprochen wurde, oder

4.
der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen

Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für

den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder

werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt

5.
der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche

Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz

organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich

des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet

werden;

6.
der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen

Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder

einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm

zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt

oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der

Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat

und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt

Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,

a.
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten

zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

b.
wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder

ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

c.
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie

üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das

vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen

Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt

d.
bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers

abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen

geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über

a.
Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des

Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des

Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der

Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig

erbracht wurde,

b.
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen

Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen

geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlendem Entgelt den Betrag

von 50 Euro nicht überschreitet.


6.2.
Bei einem Storno des Kunden ist der Veranstalter berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung

eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentganges eine Stornogebühr

einzufordern. Ausgenommen davon ist der rechtzeitige schriftliche Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG.

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter jederzeit zu stornieren. Die

vorzeitige Vertragsaufhebung verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung von Stornogebühren. Die

Vertragsparteien kommen ausdrücklich überein, dass die vereinbarten Stornogebühren nicht durch

einen allfällig ersparten Aufwand des Veranstalters gekürzt werden.

Bei der Stornierung der Veranstaltung hat der Kunde dem Veranstalter nachfolgende Gebühren binnen

14 Tagen ab der Bekanntgabe der Stornierung zu zahlen:

ï‚·                         Ab Auftragserteilung 25 % der Auftragssumme, mindestens jedoch € 90,00

ï‚· Ab 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Auftragssumme, mindestens € 180,00

ï‚· Ab 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75% der Auftragssumme, mindestens € 400,00

ï‚·                                        Ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme


6.3.
Die vom Veranstalter erstellten Angebote sowie Programme und Leistungen ergeben sich

aufgrund der Angaben des Kunden über die Teilnehmerzahl, für welche die Leistungen zugeschnitten

wird und dem Veranstalter für sämtliche Kalkulationen dient. Die Auftragssumme ergibt sich aufgrund

der angegebenen Teilnehmerzahlt. Sollte zum Zeitpunkt der Kundenanfrage keine genaue

Teilnehmerzahl bekannt gegeben werden, so wird diese samt der Auftragssumme anhand der übrigen

Angaben des Kunden geschätzt (zB Anfrage für 50-60 Teilnehmer: Berechnung der Auftragssumme auf

Basis von 55 Teilnehmer). Die Auftragssumme bezieht sich ausschließlich auf das gebuchte

Programmpaket der Veranstaltung sowie Speisebestellungen. Getränkebestellungen werden nicht

einbezogen.

Sollte die Teilnehmerzahl vor der Veranstaltung aufgestockt werden, so erhöht sich die

Auftragssumme ab diesem Zeitpunkt entsprechend.


6.4.
Für den Fall einer einmaligen Terminverschiebung bis maximal 30 Tage vor der Veranstaltung auf

einen Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem stornierten Termin, werden dem Kunden 50 % der

Stornogebühr vom Entgelt für die neu gebuchte, verschobene Veranstaltung in Abzug gebracht.


6.5.
Sollten Veranstaltungen seitens einzelner Teilnehmer nicht eingehalten werden können, ist dies

dem Veranstalter, mindestens 72 Stunden im Voraus bekanntzugeben, widrigenfalls die Leistung /

Veranstaltung des Teilnehmers verrechnet wird. Die Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes

zum vereinbarten Leistungstermin durch den einzelnen Teilnehmer berechtigt weder zu

Rückforderungen noch zu Reduktion der Auftragssumme.


6.6.
No-Show: Bleibt der Kunde samt der gesamten Teilnehmergruppe ohne vorausgehende

Stornierung de Veranstaltung fern, werden 100% der Auftragssumme sowie die vorbestellten

Konsumationen (zB Speisen, etc) in Rechnung gestellt. Unangekündigte Verspätungen von mehr als

60 Minuten gelten als No-Show (Fernbleiben ohne Stornierung). Der Veranstalter ist nicht verpflichtet

über diese Zeitspanne hinaus auf die Anreise des Kunden zu warten sowie die Durchführung der

Veranstaltung zu gewähren und Personal bereitzustellen.


6.7.
Der Veranstalter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, ohne dass es ihm zurechenbar ist,

wenn

a)
die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde oder ein einzelner

Teilnehmer zu vertreten hat, unmöglich ist. In diesem Fall wird die Veranstaltung in vollem

Umfang verrechnet.

b)
der Kunde unangekündigt länger als 60 Minuten zu spät anreist (siehe Pkt. 6.6.).

c)
die Durchführung der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Veranstalters

gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.

d)
der Ruf oder die Sicherheit des Veranstalters durch die Durch- oder Weiterführung der

Veranstaltung gefährdet wird.

e)
die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann (siehe Pkt 4.).

f)
vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen oder begründete Zweifel an der

Bonität des Kunden bestehen.


7. VERRECHNUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


7.1.
Sofern sich aus Angeboten nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um

Bruttopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

In der angebotenen Auftragssummen sind keine Kosten für Speisen, Getränke oder Sonderleistungen

enthalten, die nicht explizit angeboten und vom Kunden angenommen wurden. Diese werden stets

separat zusätzlich zur Veranstaltung verrechnet.


7.2.
Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch, dh geöffneter oder im Angebot beschriebener

Packungseinheiten dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern keine andere Vereinbarung (Verrechnung

einer Getränkepauschale) getroffen wurde.


7.3.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Anzahlung in der Höhe von 50% der

Auftragssumme, mindestens € 180,00 binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Kunden aus dem Ausland

verpflichten sich eine Anzahlung in Höhe der gesamten Auftragssumme im Voraus zu leisten. Alle

Überweisungsspesen trägt der Kunde selbst.

Die Gesamtabrechnung (Programmpaket, Speisen, Getränke) erfolgt im Nahhinein und der

Rechnungsbetrag wird sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.


7.4.
Die Zahlung der Gesamtrechnung erfolgt direkt nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort in

bar oder mittels Bankomatkarte. Die Anzahlung gemäß Punkt 7.3. erfolgt per Überweisung auf das

Konto des Veranstalters.


7.5.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden

Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in Höhe von zumindest € 40,00 zu ersetzen,

soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie

Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. zu bezahlen.


7.6.
Der Kunde kann eigene Forderungen gegenüber Forderungen des Veranstalters ihm gegenüber

nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der

Verbindlichkeit des Kunden steht, vom Veranstalter anerkannt wurde, gerichtlich festgestellt wurde

bzw. im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters.


8. GEWÄHRLEISTUNG


8.1.
Die Teilnehmer bzw Kunden sind verpflichtet etwaige Mängel oder Beanstandungen der Leistung

sofort (nach Möglichkeit vor Ort) vorzunehmen, um dem Veranstalter eine Verbesserungsmöglichkeit

einzuräumen.

Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung.

Hiervon abweichend gilt:


8.2.
Für Unternehmer

a.
begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gew.hrleistungsansprüche;

b.
hat der Veranstalter die Wahl der Art der Behebung.


9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

9.1.
Die Teilnahme an sämtlichen vom Veranstalter angebotenen Programmen erfolgt auf eigenes

Risiko und eigene Gefahr des Teilnehmers.


9.2.
Der Veranstalter haftet nicht für selbst verschuldete oder infolge höherer Gewalt oder infolge von

nicht vom Veranstalter oder dessen Leuten verschuldeten Stromausfällen eingetretene, auf einer

unsachgemäßen Behandlung oder Benützung der Anlagen und Ausführungen der Programmpunkte

bzw Spiele beruhende oder von anderen Besuchern verursachte Schäden und Unfälle eines

Veranstaltungsteilnehmers. Der Veranstalter haftet bei von ihm oder seinen Leuten verschuldeten

Schäden aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Leute,

• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Alle Haftungsausschlüsse gelten auch für etwaige Forderungen gegen die Leute des Veranstalters.


9.3.
Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer

unbeschränkt gehaftet wird.

 

9.4.
Der Kunde als Auftraggeber haftet für Handlungen (Verluste und Beschädigungen) die durch seine

Leute (zB Veranstaltungsteilnehmer, seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte etc ) gesetzt werden, wie für

sein eigenes.

 

10. GEHEIMHALTUNG, URHEBERRECHT UND EIGENTUM
 

10.1.
Sämtliche Vertragsparteien verpflichten sich, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils

anderen Partei sowie Informationen dieser, die nicht öffentlich zugänglich sind vertraulich zu

behandeln.
 

10.2.
Alle Leistungen des Veranstalters (zB Ideen für Disziplinen, Konzepte für Veranstaltungen etc)

sowie auch einzelne Teile daraus sind Eigentum des Veranstalters, der auch Urheber ist. Der Kunde

erwirbt durch die Zahlung des Rechnungsbetrages nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

Der Kunde ist ausschließlich zur eigenen Nutzung der Leistungen des Veranstalters in Österreich und

nur für die Dauer der Veranstaltung berechtigt, es sei denn es ist schriftlich ausdrücklich Abweichendes

vereinbart.
 

11. REFERENZRECHT
 

Der Veranstalter ist berechtigt, die für den Kunden und die Teilnehmer erbrachten Leistungen als

Referenzen in anderen Zusammenhängen (auf der firmeneigenen Website und auf Social Media

Plattformen, in Printmedien, Presseaussendungen, Erwähnungen in Inseraten, im Zuge der PR-Arbeit,

in Drucksorten sowie sämtlichen Werbemittel) zu nutzen. Dieses Recht schließt die entsprechende

Verwendung des Kundenlogos sowie die unentgeltliche Verwendung sämtlicher assoziierter Fotos,

Videos und Grafiken im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen mit ein. Diese Rechte stehen

dem Veranstalter ohne Entgeltanspruch des Kunden bzw der Teilnehmer zu.

Der Kunde als Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Teilnehmer über dieses Recht vorab zu informieren

und die Zustimmung einzuholen.

Der Kunde ist berechtigt, diesen Rechten jederzeit für die Zukunft zu widersprechen, dies in

Schriftform.
 

12. DATENSCHUTZ
 

12.1.
Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden ist dem Veranstalter ein besonderes Anliegen.

Der Veranstalter verarbeitet die Daten des Kunden daher ausschließlich auf Grundlage der

gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informiert der

Veranstalter über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen seines Unternehmens.
 

12.2.
Kontakt

Wenn der Kunde Kontakt mit dem Veranstalter aufnimmt, werden die bekannt gegebenen Daten

zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen vierundzwanzig Monate beim

Veranstalter gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne die Einwilligung des Kunden weitergegeben.
 

12.3.
Datenspeicherung

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten beim Institut gespeichert:

Name, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Kontodaten (SEPA). Die vom Kunden

bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

erforderlich. Ohne diese Daten kann der Veranstalter den Vertrag mit dem Kunden nicht abschließen.

Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung Kontodaten an die

abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises

und an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Die Daten des Kunden werden beim Veranstalter mit der folgenden Software gespeichert und

verarbeitet:

Microsoft Word, Apple Pages

Microsoft Excel, Apple Numbers

Google maps

Contact Formular-contect Form 7

Cookies

Einwilligung von Cookie consent Tool

Cookie Tool User centrics

Google web Found-Word send Online Schritte

Word press

Analytics Google Recaptcha gegen Spam

Nach Beendigung des Vertrages werden die beim Veranstalter gespeicherten Daten für

Marketingzwecke weiter gespeichert. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus

dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre)

gespeichert.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des

Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
 

12.4.
Rechte des Kunden

Dem Kunden stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,

Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn der Kunde glaubt, dass die Verarbeitung

seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst

in einer Weise verletzt worden sind, kann dieser sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In

Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
 

13. WIDERRUFSRECHT

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
 

13.1.
Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er das Recht, von einem Vertrag, der über Fernabsatz- und

außerhalb von den Geschäftsräumen des Veranstalters (Online) abgeschlossen wurde, binnen 14

Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (Widerruf). Die

Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Erklärung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist

absenden.
 

13.2.
Der Kunde als Verbraucher hat dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per

Post versandten Briefes) über seinen Widerrufs-Entschluss zu informieren, dazu kann das angefügte

Muster-Widerrufsformular verwendet werden, welches aber nicht zwingend zu verwenden ist.


13.3.
Der Widerruf ist zu richten an: Schrampf OG, Lilla und Gerhard Schrampf, Dorfgraben 10, 7562

Zahling, Email: fa.schrampf@gmail.com

Folgen des Widerrufs
 

13.4.
Bei Vertragswiderruf durch den Kunden als Verbraucher, hat ihm der Veranstalter alle Zahlungen,

die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Widerrufs-Eingang

zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – über dasselbe Zahlungsmittel,

dass der Kunde bei der Zahlung verwendet hat, dem Kunden wird für die Rückzahlung kein Entgelt

verrechnet.

Muster-Widerrufsformular

An: Schrampf OG, Lilla und Gerhard Schrampf, Dorfgraben 10, 7562 Zahling,

Email: fa.schrampf@gmail.com

Hiermit widerrufe (n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*) / Dienstleistungen (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

​

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

​

14.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter

Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als

nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der

Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

​

14.2.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Geschäftssitzes des Veranstalters vereinbart.

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